Anpassung der Abwassergebühren für den Zeitraum 2026 bis 2028 im Entsorgungsgebiet Kamenz-Nord – u.a. in der Gemeinde Elsterheide
Die Verbandsversammlung des Wasser und Abwasser Zweckverbandes Lausitz (WAZV Lausitz) hat in
ihrer Sitzung am 25. August die neue Abwassergebührenkalkulation mit dem Ausgleich von Kostenüber- und
Kostenunterdeckungen der Vorjahre und dementsprechend angepasste Abwassergebühren im
Entsorgungsgebiet Kamenz-Nord für den Zeitraum 2026 bis 2028 beschlossen.
Auf Grundlage der vorliegenden Kalkulationsergebnisse für den Nachberechnungszeitraum 2021 bis
2025 und den Vorauskalkulationszeitraum 2026 bis 2028 ist eine Anpassung der Abwassergebühren
notwendig.
| Gültig bis | Gültig ab | |
| 31.12.2025 | 01.01.2026 | |
| zentrale Schmutzwassergebühr | ||
| Grundgebühr nach Zählergrößen für Q3_4 | 12,10 EUR/m | 12,10 EUR/m |
| Mengengebühr | 2,94 EUR/m3 | 3,12 EUR/m3 |
| dezentrale Schmutzwassergebühr | 1,80 EUR/m3 | 1,79 EUR/m3 |
| zentrale Regenwassergebühr | 1,07 EUR/m2 | 0,98 EUR/m2 |
| Gültig bis | Gültig ab | |
| 31.08.2026 | 01.09.2026 | |
| Mobile Entsorgung | ||
| Grundgebühr je Anlage | 25,00 EUR/a | 25,00 EUR/a |
| Kleinkläranlagen je m3 Fäkalschlamm | 29,56 EUR/m3 | 44,49 EUR/m3 |
| abflusslose Gruben je m3 Fäkalschlamm | 29,56 EUR/m3 | 44,49 EUR/m3 |
| abflusslose Sammelgrube je m3 Fäkalschlamm | 25,34 EUR/m3 | 41,41 EUR/m3 |
Sämtliche Grundgebühren konnten konstant gehalten werden und bleiben deshalb unverändert.
Gemäß dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) sind Kostenüberdeckungen, die sich
am Ende eines Bemessungszeitraumes ergeben, innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Gleiches gilt
für Kostenunterdeckungen.
Die zentrale Schmutzwassermengengebühr wird unter Berücksichtigung der Preissteigerungen um
0,18 €/m³ auf 3,12 €/m³ erhöht. Die zentrale Schmutzwassergebühr beinhaltet eine Kostenüberdeckung
aus dem Ergebnis des Nachkalkulationszeitraumes 2021 bis 2025. Ohne Berücksichtigung dieser
Kostenüberdeckung beträgt die kostendeckende zentrale Schutzwassergebühr 4,07 EUR/m³.
Gesenkt werden konnten die Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserentsorgung sowie für die
dezentrale Schmutzwassergebühr (Überlaufwasser aus Kleinkläranlagen in öffentliche Kanalisationen,
die nicht zu einem zentralen Klärwerk führen).
Insbesondere die Gebührentatbestände der mobilen Entsorgung sind aufgrund nicht kostendeckender
Gebühren im abgeschlossenen Nachberechnungszeitraum 2021 bis 2025 stark gestiegen. Diese
Kostenunterdeckungen aus dem Zeitraum 2021 bis 2025 wirken gebührenerhöhend im neuen
Kalkulationszeitraum ab 2026. Bei den Gebühren für die mobile Entsorgung fallen zusätzlich allgemeine
Preissteigerungen besonders ins Gewicht, zum Beispiel bei Kraftstoffen für die Fahrzeuge der mobilen
Entsorgung. Die neuen Gebühren für die mobile Entsorgung gelten ab dem 01.09.2026.
Die Abwassergebühren in den Ortslagen Großgrabe und Heide der Stadt Bernsdorf ändern sich nicht;
diese Gebühren für Großgrabe und Heide gelten wie bislang und unverändert fort.