Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide über die Widmung eines Teilstückes des Öffentlichen Feld- und Waldweges im Abzweig der Geierswalder Straße in Bergen, gegenüber der PEWO Energietechnik GmbH zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Auf Grundlage des Beschlusses Nr. 06/25 des Gemeinderates der Gemeinde Elsterheide vom 04.03.2025 wurde gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes mit der Widmungsverfügung der Gemeinde Elsterheide vom 17.03.2026 die Widmung eines Teilstückes des Öffentlichen Feld- und Waldweges im Abzweig der Geierswalder Straße in Bergen zum öffentlichen Feld- und Waldweg verfügt.
Der 430 m lange Feld- und Waldweg – Teilstück des Öffentlichen Feld- und Waldweges im Abzweig der Geierswalder Straße in Bergen – dient überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken, als auch in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Solarpark Neuwiese unter Pkt. 9, dass die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes unter anderem über die öffentlich gewidmete Verkehrsfläche des Feldweges aus dem Flurstück 22/1 erfolgt, der weiter südlich in die bereits öffentlich gewidmete Geierswalder Straße mündet. Von der Widmung ist das gemeindeeigene Flurstück 22/1 in der Gemarkung Neuwiese, Flur 2, betroffen.
Die Widmungsverfügung einschließlich Anlagenkarte kann ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen (Niederlegungsfrist) während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, 02979 Elsterheide im Sekretariat eingesehen werden:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, in den Bebauungsplanentwurf einzusehen.
Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen.
gez. Eger, Sachbearbeiterin Bauamt
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
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