Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Parkplätze am Partwitzer See

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Parkplätze am Partwitzer See in der Fassung vom November 2025 gebilligt und zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 01/26).

Der oben genannte Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltinformationen liegen

vom 02.03.2026 bis einschließlich 03.04.2026


in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat – Zimmer 1.3 – während folgender Dienstzeiten aus:

Montag                       08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag                     08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                        08.00 bis 11.30 Uhr


Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, in den Bebauungsplanentwurf einzusehen.

Die Unterlagen sind zusätzlich innerhalb der gleichen Frist über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter https://www.elsterheide.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar.

Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen.

Das Plangebiet hat eine Größe von 30.246 m² und befindet sich im Ortsteil Klein Partwitz, in Anbindung an das bestehende Bebauungsplangebiet „Aqua Terra Lausitz am Partwitzer See“ auf dem Flurstück 214/31 – Gemarkung Groß Partwitz Flur 2.

gez. Gasterstädt

Bürgermeisterin


Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


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