Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Klein Partwitz 3.BA und Erweiterung um Gemarkung Klein Partwitz Flur 3 T.v. Flurstück 112/27

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in seiner Sitzung am 31. März 2026 den

Entwurf zur 3. ÄNDERUNG des BEBAUUNGSPLANES KLEIN PARTWITZ 3.BA

und Erweiterung um Gemarkung Klein Partwitz Flur 3 T.v.Flurstück 112/27, in der Fassung vom März 2026 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der oben genannte Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung liegt

vom 13.04.2026 bis einschließlich 12.05.2026

in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im

Sekretariat – Zimmer 1.3 – während folgender Dienstzeiten aus:

Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr

Während dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.

Die Unterlagen sind zusätzlich innerhalb der gleichen Frist über das Zentrale Landesportal

Bauleitplanung unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter

https://elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen/ einsehbar.

Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail

(gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 907 m² und befindet sich im Ortsteil Klein Partwitz am Südostrand des alten Dorfes in Anbindung an die Platanenallee.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern

Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über

das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“.

gez.

Antje Gasterstädt

Bürgermeisterin

Planzeichnung

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