Bund fördert Sanierung von 314 kommunalen Sportstätten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung die Förderung von 314 Sportstätten mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen. Insgesamt stehen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität 333 Mio. Euro für diese Förderrunde zur Verfügung.

Im Mittelpunkt des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ steht eine nachhaltige Sanierung der Einrichtungen. Gebäude müssen nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Freibäder sollen nach Abschluss der Maßnahme möglichst klimaneutral betrieben werden können, indem sie über eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung verfügen bzw. den Anteil erneuerbarer Energien gesteigert sowie den Ressourcenverbrauch gesenkt haben. Auch bei der Sanierung von Sportfreianlagen gelten klare ökologische Vorgaben: Werden Kunstrasenplätze erneuert, müssen recyclebare nachhaltige Materialien verwendet werden. Kunstrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für die ausgewählten Projekte startet nun das Antragsverfahren. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, das mit der Umsetzung des Programms beauftragt ist, wird die Projektkommunen hierzu kontaktieren.

Zu den ausgewählten Projekten: www.bmwsb.bund.de

Quelle: DStGB Aktuell Nr. 1826-01 vom 30. April 2026