Digitalpakt 2.0 startet mit 5 Mrd. Euro für Schulen

Bund und Länder haben die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0 final unterzeichnet. Für die digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen stehen in den kommenden fünf Jahren 5 Mrd. Euro bereit – rückwirkend ab 1. Januar 2026, mit spürbar vereinfachten Förderverfahren für die Schulträger vor Ort.

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat am 31. August die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0 unterzeichnet, nachdem zuvor alle Länder zugestimmt hatten. Damit ist der Weg für die Auszahlung der Bundesmittel frei; die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Bund und Länder investieren gemeinsam 5 Mrd. Euro über fünf Jahre je zur Hälfte und führen damit die im ersten DigitalPakt geschaffenen Strukturen fort. Für die digitale Bildungsinfrastruktur stellt der Bund 2,25 Mrd. Euro Finanzhilfe bereit: 2,1375 Mrd. Euro fließen nach dem Königsteiner Schlüssel in landesbezogene Maßnahmen, 112,5 Mio. Euro in länderübergreifende Vorhaben – etwa gemeinsame Plattformen, Cloud-Angebote und digitale Bildungsmedien, die Interoperabilität schaffen und Doppelentwicklungen vermeiden sollen.

Die Länder steuern hierzu mindestens 500 Mio. Euro Eigenanteil bei und setzen darüber eigene Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung um, etwa bei Aufgaben- und Prüfungskultur sowie digitalen Lehrmedien. Zusätzlich fließen 250 Mio. Euro des Bundes in die Forschungsinitiative „Digitales Lehren und Lernen“, um Lehrkräfte gezielt auf digitalen Unterricht vorzubereiten. Gefördert werden u. a. Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Klassenausstattung, mobile Endgeräte und Lernplattformen. Anders als beim ersten DigitalPakt setzen Bund und Länder auf pauschalierte Zuweisungen und schlankere Berichtspflichten, um den Verwaltungs-aufwand für Schulträger und Länder zu senken; die konkreten Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder.

Anmerkung

Aus kommunaler Sicht ist der Start des DigitalPakts 2.0 zu begrüßen: Pauschalierte Zuweisungen und schlankere Berichtspflichten versprechen einen leichteren Mittelabfluss als beim ersten DigitalPakt. Kritisch bleibt: Der rückwirkende Beginn gilt erst ab 1. Januar 2026, nicht wie gefordert bereits ab 2025 – Kommunen, die 2025 in Vorleistung gingen, bleiben auf den Kosten sitzen. Weiterhin ungelöst ist die Finanzierung von Personal für Betrieb und IT-Support, ohne den die digitale Infrastruktur langfristig nicht funktionsfähig bleibt. Zudem braucht es frühzeitig Klarheit über eine Anschlussfinanzierung nach 2031. Entscheidend ist nun eine zügige, unbürokratische Ausgestaltung der Länderverfahren, damit die Mittel zeitnah vor Ort ankommen.

Quelle: DStGB Aktuell Nr. 3626-01 vom 4. September 2026