Expertenkommission veröffentlicht Handlungsempfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum

Die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzte Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat 56 Handlungsempfehlungen für den Umgang von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum vorgelegt. Im Mittelpunkt steht eine Trias der Leitprinzipien Schutz, Befähigung und Teilhabe.

Die von Bundesfamilienministerin Karin Prien 2025 eingesetzte Kommission verfolgt mit ihren Empfehlungen einen entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz. Bei der entwicklungsorientierten Perspektive steht der Fähigkeitserwerb der Kinder nach Altersgruppen im Vordergrund. Der verantwortungsbasierte Ansatz beschreibt die jeweiligen Aufgaben und Verantwortungen der Bezugspersonen, Akteure und Einrichtungen. Grundlage der 56 erarbeiteten Empfehlungen ist die Position, dass Kinder- und Jugendrechte auch im digitalen Raum uneingeschränkt gelten müssen. Schutz, Befähigung und Teilhabe müssen daher gleichermaßen bedacht werden.

Die Empfehlungen orientieren sich an den unterschiedlichen Entwicklungsphasen von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter. Vorgeschlagen werden unter anderem verbindliche Beratungsangebote für Familien bereits vor der Geburt, eine stärkere Medienbildung in Kitas und Schulen sowie ein „KI-Seepferdchen“, das Kindern frühzeitig grundlegende Kompetenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz vermitteln soll. Zudem wird eine Stärkung der Medienkompetenz in den weiterführenden Schulen empfohlen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Kommission den Risiken digitaler Plattformen. Anbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Gefordert werden altersgerechte Voreinstellungen, ein wirksamer Jugendschutz und datenschutzkonforme Verfahren zur Altersbestimmung. Darüber hinaus werden Regelungen für KI-Anwendungen und der Schutz vor missbräuchlichen Deepfakes vorgeschlagen.

Neben Bund und Ländern adressieren die Empfehlungen auch Kommunen. Diese spielen als Träger von Kitas, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungs- und Unterstützungsangeboten eine zentrale Rolle bei der Berücksichtigung der Empfehlungen. Die Kommission betont, dass erfolgreiche Maßnahmen an bestehende Strukturen anknüpfen, lokal flexibel gestaltet und dauerhaft finanziell abgesichert werden müssen. Die 56 Empfehlungen sollen in eine kohärente Gesamtstrategie mit einem verbindlichen Wirkungsmonitoring überführt werden.

Anmerkung

Die vorgelegten Handlungsempfehlungen unterstreichen die Bedeutung eines modernen und verbindlichen Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt. In den Gemeinden werden die Voraussetzungen für Medienbildung, Prävention und Beratung vor Ort – sei es in Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Jugendhilfe oder durch familienunterstützende Angebote geschaffen. Hierfür sind verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichende Ressourcen und langfristige Finanzierung, um den wachsenden Anforderungen im digitalen Kinder- und Jugendschutz gerecht werden zu können, notwendig. Positiv hervorzuheben ist die gemeinsame Verantwortung aller beteiligten Akteure. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf nicht allein den Familien oder Bildungseinrichtungen übertragen werden. Plattformanbieter und digitale Dienste müssen ebenfalls ihrer Verantwortung für sichere und altersgerechte Angebote stärker nachkommen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmbfsfj.bund.de/

Quelle: DStGB Aktuell Nr. 2626-02 vom 26. Juni 2026