Förderaufruf „Junge Generation Fahrrad – aktiv mobil“

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21. Dezember 2020 (Bundesanzeiger AT 18.01.2021 B8)

Förderlinie 1 (FL1): Zukunft fährt Fahrrad – Wettbewerb für mehr aktive Mobilität von jungen Menschen (mit Projektlaufzeiten bis 2031)

Förderlinie 2 (FL2): Lückenschluss im Sprint – Schnelle Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Stärkung der aktiven Mobilität (mit Projektlaufzeiten bis 2027)

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I. Förderziele

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert mit zwei Förderlinien die aktive Mobilität junger Menschen im Rad- und Fußverkehr. Mit einem Fördervolumen von bis zu etwa 145 Mio. Euro werden insbesondere Projekte unterstützt, die

•zu mehr aktiver Mobilität bei jungen Menschen führen,
•die maßgeblich objektive und subjektive Sicherheit für Kinder und junge Menschen erhöhen.

Die Förderung erhöht so den Anteil des Rad- und Fußverkehrs bei jungen Menschen, die Sicherheit sowohl für den Rad- und Fußverkehr als auch im Straßenverkehr allgemein. Der Förderaufruf trägt daher maßgeblich zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 und dessen Zielerreichung bei.

Förderlinie 1: Zukunft fährt Fahrrad – Wettbewerb für mehr aktive Mobilität von jungen Menschen (mit Projektlaufzeiten bis 2031)

Gesucht werden bis zu 30 verschiedenartige Modellprojekte, die sichere und selbstständige Mobilität für Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre ermöglichen. Der Förderwettbewerb soll unterschiedliche, beispielhafte und übertragbare Lösungsansätze hervorbringen, die bundesweit „Schule machen“ können. So vielfältig wie Kinder und Jugendliche und ihre Situationen vor Ort sind, so vielfältig sollen die Modellprojekte in ihrer jeweiligen Fokussierung sein. Das Ziel der Förderlinie 1 ist, Projekte zu fördern, die bundesweit als echte Modellvorhaben dienen können: Jedes Projekt soll exemplarisch mindestens eine Herausforderung für eine ausgewählte Zielgruppe bzw. ein Thema (z. B. Grundschülerinnen und Grundschüler; Querung) bearbeiten. Hierauf wird im Auswahlprozess und von der Fach-Jury ein besonderes Augenmerk gelegt.

Die Modellprojekte sollen dabei Infrastrukturmaßnahmen für den Rad- und Fußverkehr mit begleitenden Maßnahmen verbinden, um ihre Wirkung gezielt zu verstärken. Dies gelingt etwa durch Mobilitätsbildung, Kampagnen, Beteiligungsverfahren, Gemeinschaftsfahrräder oder Begleitforschung. Das BMV sucht hierbei innovative Gesamtansätze. So entstehen Modellprojekte, die vor Ort sichere, attraktive und selbstständige Rad- und Fußverkehrslösungen für Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre realisieren und für andere Kommunen und Projektausführende als handlungsleitende Vorbilder dienen.

Fördervolumen pro Projekt: mindestens 1,5 bis maximal 6 Mio. Euro Bundesmittel.

Förderlinie 2: Lückenschluss im Sprint. Schnelle Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Stärkung der aktiven Mobilität (mit Projektlaufzeiten bis 2027)

Die Förderlinie 2 setzt konkrete Infrastrukturprojekte bis Ende 2027 zügig um. Hier liegt der Fokus besonders auf Projekten im unmittelbaren Umfeld von u. a. Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen, die die objektive und subjektive Sicherheit und Attraktivität des Rad- und Fußverkehrs erkennbar erhöhen. Unterstützende und begleitende Maßnahmen (wie z. B. wissenschaftliche Evaluationen) sind möglich.

Fördervolumen pro Projekt: mindestens 250.000 Euro bis maximal 1,5 Mio. Euro Bundesmittel.

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II. Was wird gefördert?

Förderlinie 1: Zukunft fährt Fahrrad – Wettbewerb für mehr aktive Mobilität von jungen Menschen (mit Projektlaufzeiten bis 2031)

Was ist der Fördergegenstand?

Gesucht sind innovative Gesamtstrategien und deren Umsetzung. Die Projekte müssen mit mindestens 3 Teilmaßnahmen die individuellen Herausforderungen und Besonderheiten vor Ort umfassend und durchaus kreativ lösen. Hierbei ist die jeweilige (Teil-)Zielgruppe (Kinder jeden Alters, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre – in schulischer oder betrieblicher Ausbildung oder bereits im frühen Berufsleben stehend) entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse eindeutig zu adressieren. Ziel des Wettbewerbs ist es, mit der Kombination von investiven und nicht-investiven Maßnahmen verschiedenartige Projekte zu fördern, die die Sicherheit und Attraktivität des Rad- und Fußverkehrs vor Ort im alltäglichen Bewegungs- und Aktionsraum junger Menschen erhöhen.

Der Förderaufruf ist bewusst offen für unterschiedliche Ansätze, denn der begleitete Weg zum Kindergarten gehorcht anderen Regeln als der selbstständige Weg zur Schule, zum Ausbildungsplatz, zur Freizeiteinrichtung, zur Bibliothek oder das eigenständige, auch spielerische Bewegen im unmittelbaren Wohnumfeld. Es kommt auf den Kontext an:

Eine modellhafte Verkehrsinfrastruktur am Kindergarten leistet etwas anderes als beispielsweise Radwege und Abstellanlagen an Freizeiteinrichtungen. Gleiches gilt für die Wahl von begleitenden Maßnahmen (z. B. Mobilitätsbildung, Kampagne). Die Projekte sollen ihre jeweilige infrastrukturelle bzw. verkehrliche Fragestellung oder Hinderungsgründe für die junge Zielgruppe möglichst umfassend beantworten und lösen.

Die Projekte sollen die aktive Mobilität – also die Fortbewegung mit dem Fahrrad und zu Fuß – vorbildlich gestalten. Die vorgesehene Infrastruktur soll sicher und attraktiv sein. Der nächsten Generation sollen modellhafte Angebote unterbreitet werden, die verkehrlich und auch stadtplanerisch Modellcharakter für den Rad- und Fußverkehr entfalten.

Der Fußverkehr ist förderfähig, sofern er einen Bezug zum Radverkehr aufweist – zum Beispiel, wenn Kinder im Kontext des zu fördernden Projekts auf dem Gehweg Fahrrad fahren oder die Gestaltung sicherer Querungsanlagen für den Fußverkehr auch der Sicherheit des Radverkehrs dient.

Welche Projektarten sind bei FL 1 förderfähig?

Gefördert werden können A) die Planung und bauliche Umsetzung von Infrastrukturprojekten sowie B) begleitende Maßnahmen, die dem Erfolg des gesamten Projekts dienen.

A) Förderfähige Infrastruktur und diesbezügliche Maßnahmen sind u. a.

•Planungsleistungen für Infrastruktur
•Grundsätzlich vorbildhafte Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
•Reduktion von Unfallgefahr und Verkehrskonflikten
•Sichere und attraktive Querungsanlagen
•Verkehrsberuhigung
•Verbesserung der Aufenthaltsqualität
•Klimafolgenanpassung zur Unterstützung der aktiven Mobilität
•Maßnahmen zur Verknüpfung mit dem ÖPNV
•Barrierefreie Gestaltung und Umgestaltung
•Reduzierung von Umwegen
•Beleuchtung
•Allgemeine Erhöhung der sozialen Sicherheit
•Abstellanlagen für Fahrräder, Tretroller und E-Scooter

B) Förderfähige begleitende Maßnahmen (nicht-investive Maßnahmen) sind u. a.

•Bildungskampagnen und -maßnahmen
•(innovative) Kommunikationsmaßnahmen zum Projekt allgemein sowie ausgerichtet auf die Zielgruppe und/oder ggf. deren Erziehungsberechtigte, Kindergärten, Schulen, Berufsschulen sowie Betroffene, z. B. Wohnquartiere.
•attraktive zielgruppenspezifische Angebote für einen verbesserten Zugang zu Fahrrädern und E-Bikes (z. B. zielgruppenspezifische Leih- und Sharingangebote, Gemeinschaftsfahrräder, Fahrrad-Abo)
•Beteiligungsverfahren
•Konzeptentwicklung und Grundlagenforschung
•Wissenschaftliche Begleitung der Maßnahme mit Bezug zur Zielgruppe und mit dem Schwerpunkt auf Erkenntnisgewinn vor Ort

Förderfähig sind grundsätzlich auch eigenständige nicht-investive Projekte ohne eine bauliche Umsetzung als Fördergegenstand. Solche Planungsleistungen, Forschungs- oder Konzeptarbeiten müssen dann jedoch im Rahmen von unmittelbar anschließenden investiven Vorhaben (baulich) durch die zuwendungsempfangende Stelle modellhaft erprobt und konkret umgesetzt werden.

Wie zuvor ausgeführt, ist der Fußverkehr förderfähig, sofern er in den Radverkehrskontext eingebettet ist.

Förderlinie 2: Lückenschluss im Sprint – Schnelle Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Stärkung der aktiven Mobilität (mit Projektlaufzeiten bis 2027)

Was ist der Fördergegenstand?

Gesucht werden investive Projekte, die eine schnelle und unmittelbare Verbesserung der Verhältnisse für den Rad- und Fußverkehr vor Ort bis Ende 2027 erreichen. Hier liegt der Fokus weniger auf dem Innovationscharakter des Projekts, sondern auf der schnellen positiven Wirkung: zum Beispiel der Entschärfung eines Unfallschwerpunkts. Relevant sind Projekte, die die objektive wie auch die subjektive Verkehrssicherheit und die Attraktivität der Aktiven Mobilität stärken. Dies soll im räumlichen Umfeld von beispielsweise Betreuungs-, Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen erfolgen.

Welche Projektarten sind bei FL 2 förderfähig?

Gefördert werden können A) die Planung und bauliche Umsetzung von Infrastrukturprojekten sowie B) punktuelle begleitende Maßnahmen, die dem Erfolg des Projekts dienen.

A) Förderfähige Infrastruktur und diesbezügliche Maßnahmen sind u. a.

•Planungsleistungen für Infrastruktur
•Reduktion von Unfallgefahr und Verkehrskonflikten
•Sichere und attraktive Querungsanlagen
•Verkehrsberuhigung
•Lückenschlüsse im Rad- und Fußwegenetz
•dringend erforderliche Gehweg-/Radwegsanierungen von Anlagen, die bereits Mindeststandards erfüllen
•Temporäre Maßnahmen zur Erprobung (ggf. inklusive einer wissenschaftlichen Begleitung bzw. Evaluation)
•Markierungen / Beschilderungen
•Barrierefreie (Um-)Gestaltung
•Beleuchtung
•Allgemeine Erhöhung der sozialen Sicherheit
•Abstellanlagen für Fahrräder, Tretroller und E-Scooter

B) Förderfähige begleitende Maßnahmen (nicht-investive Maßnahmen) sind u.a.

•Bildungsmaßnahmen
•Kommunikationsmaßnahmen
•Beteiligungsverfahren

Der Fußverkehr ist förderfähig, sofern er einen Bezug zum Radverkehr aufweist – zum Beispiel, wenn Kinder im Kontext des zu fördernden Projekts auf dem Gehweg Fahrrad fahren oder Querungsanlagen auch dem Radverkehr dienen.

Was muss für beide Förderlinien (FL1 und FL 2) beachtet werden?

Die zu fördernden Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Bauprojekten gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.

Bauliche (Teil-)Maßnahmen müssen langfristig nutzbar sein. Die Zuwendungsempfangenden haben dafür zu sorgen, dass die Instandhaltung der geschaffenen Infrastruktur(-elemente) mindestens für den Zweckbindungszeitraum gesichert ist.

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III. Zuwendungskriterien

Die zu fördernden Projekte müssen in beiden Förderlinien (FL 1 und FL2) einen erkennbaren Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse des Rad- und Fußverkehrs für junge Menschen leisten (vgl. hierzu oben die Abschnitte I. und II). Die Projekte müssen klare räumliche Bezüge zur Zielgruppe und ihren Einrichtungen (Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen etc.) aufweisen.

Die Bewilligungsbehörde behält sich im Rahmen ihrer Skizzen- und Antragsprüfung vor, nur ausgewählte Teilmaßnahmen oder Maßnahmenpakete zu fördern, insofern dies erkennbar der Qualität des jeweiligen Gesamtprojekts dient.

Förderlinie 1: Zukunft fährt Fahrrad – Wettbewerb für mehr aktive Mobilität von jungen Menschen (mit Projektlaufzeiten bis 2031)

Für Förderlinie 1 müssen die Projekte nicht nur in ihrem Anspruch an die Infrastruktur und Sicherheit für die nächste Generation eine Vorreiterrolle einnehmen, sondern bereits im Rahmen der Skizzeneinreichung (vgl. Abschnitt VI) einen gesamtheitlichen Ansatz mit mindestens drei Teilmaßnahmen erkennen lassen (vgl. Abschnitte I und II). Die Teilmaßnahmen können sowohl investiv als auch nicht-investiv sein, wobei in der Regel mindestens ein investives Teilprojekt zu realisieren ist.

Die Projekte sollten deutlich über infrastrukturelle Mindestanforderungen der einschlägigen Regelwerke und Empfehlungen hinausgehen. Ein Konzept zur projektspezifischen Zielerreichung mit messbaren Zielen und entsprechenden Meilensteinen ist bereits in der Skizzenphase einzureichen.

Die Umsetzung kann im Rahmen einer einheitlichen und modellhaften Gesamtstrategie durchaus verschiedene Umsetzungsstandorte, Strecken oder Quartiere umfassen. Die öffentliche Sichtbarkeit der Projektergebnisse und deren Strahlkraft sind als begleitende Maßnahme des Projekts im Terminplan darzulegen.

Die geförderten Projekte müssen an einer vom Zuwendungsgeber zentral organisierten, professionellen kommunikativen Begleitung teilnehmen. Die Mitwirkung der Zuwendungsempfangenden wird in allen der hierfür notwendigen Bereiche vorausgesetzt.

Weitere Hinweise zu den Förderkriterien und den einzureichenden Unterlagen sind in den FAQ zu finden (vgl. hierzu Abschnitt VII).

Förderlinie 2: Lückenschluss im Sprint – Schnelle Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Stärkung der aktiven Mobilität (mit Projektlaufzeiten bis 2027)

Bei Förderlinie 2 wird die Realisierung innerhalb von 12 Monaten, spätestens jedoch bis Ende 2027 vorausgesetzt. Die Projekte müssen zudem durch eigenständig organisierte, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sichtbar sein und zeitnah umgesetzt werden.

Weitere Hinweise zu den Förderkriterien und den einzureichenden Unterlagen sind in den FAQ zu finden (vgl. hierzu Abschnitt VII).

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IV. Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Die Förderung beträgt grundsätzlich maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nach dem jeweiligen Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen oder eine vergleichbare finanzschwache Haushaltssituation nachweisen und somit nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, beträgt die Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Für Förderlinie 1 muss die Zuwendung mindestens 1,5 Mio. Euro betragen. Als Förderhöchstgrenze werden 6 Mio. Euro festgelegt.

Für Förderlinie 2 muss die Zuwendung mindestens 250.000 Euro betragen. Als Förderhöchstgrenze werden 1,5 Mio. Euro festgelegt.

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V. Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Antragstellenden müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazitäten zur Bearbeitung und Durchführung der Projekte verfügen. Ein wichtiger Fokus bei der Projektdurchführung sollte stets auf öffentlichkeitswirksame Kommunikation gelegt werden. Die Antragstellenden müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.

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VI. Verfahren

Förderlinie 1: Zukunft fährt Fahrrad – Wettbewerb für mehr aktive Mobilität von jungen Menschen (mit Projektlaufzeiten bis 2031)

Welches Verfahren wird im Rahmen der Förderlinie 1 durchlaufen?

Es kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung.

In der 1. Stufe (Interessenbekundungsverfahren) ist eine Projektskizze beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bis zum 15. Juli 2026, 23:59 Uhr auf der Plattform easy-Online einzureichen. Hierfür sind die zur Verfügung gestellten Formulare zwingend zu nutzen (siehe Punkt VII). Das BALM behält es sich vor, weitere Informationen und Unterlagen von Interessenbekundenden anzufordern. Die weitergehenden Hinweise im FAQ-Leitfaden des BALM sind zu beachten.

Die Auswahl der zur Antragstellung aufzufordernden Modellprojekte erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs in Zusammenarbeit mit einer Jury, die mit Experten aus den Bereichen Radverkehr, Gesundheit, Stadtentwicklung sowie Bildung zusammengesetzt sein wird.

In der 2. Stufe (Antragsverfahren) fordert das BALM die erfolgreichen Interessenbekundenden zur förmlichen Antragstellung auf. Die technischen Details des Antragsverfahrens und die einzureichenden Unterlagen sind im FAQ-Leitfaden des BALM dargelegt und auf der Internetseite dargestellt (vgl. unten Abschnitt VII, 2.). Des Weiteren werden die Antragstellenden durch Referat F4 — Nachhaltige Mobilitätsentwicklung des BALM direkt betreut.

Förderlinie 2: Lückenschluss im Sprint – Schnelle Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Stärkung der aktiven Mobilität (mit Projektlaufzeiten bis 2027)

Welches Verfahren wird im Rahmen der Förderlinie 2 durchlaufen?

Die Förderentscheidung wird im Rahmen eines einstufigen Antragsverfahrens getroffen. Der Förderantrag ist bis zum 31. Juli 2026, 23:59 Uhr auf der Plattform easy-Online einzureichen. Die Hinweise im FAQ-Leitfaden des BALM und auf der Internetseite (vgl. unten Abschnitt VII, 2.) sind zu beachten.

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VII. Links und Formulare

Förderlinie 1: Zukunft fährt Fahrrad – Wettbewerb für mehr aktive Mobilität von jungen Menschen (mit Projektlaufzeiten bis 2031)

Interessenbekundungen für Förderlinie 1 können ab dem 23. April 2026 bis zum 15. Juli 2026, 23:59 Uhr über das elektronische Antragssystem easy-Online unter nachfolgendem Link beim Projektträger eingereicht werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Unter nachfolgendem Link sind weiterführende Informationen zum Interessenbekundungsverfahren sowie Informationen zu den im Rahmen der Interessenbekundung erforderlichen Angaben zusammengestellt. Diese Informationen sind als Arbeitshilfe zu verstehen, mit der das Ausfüllen im easy-Online-Formular vorbereitet werden kann:
https://www.mobilitaetsforum.bund.de/foerderaufruf-junge-generation-fahrrad

Die Einreichung eines offiziellen Förderantrags erfolgt erst im Rahmen der Antragsphase im September nach vorheriger Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Logistik und Mobilität, Referat F4 – Nachhaltige Mobilitätsentwicklung.

Förderlinie 2: Lückenschluss im Sprint – Schnelle Maßnahmen zur Erhöhung von Sicherheit und Stärkung der aktiven Mobilität (mit Projektlaufzeiten bis 2027)

Für die Einreichung der Anträge für die Förderlinie 2 sind die entsprechenden easy-Online-Antragsformulare zu verwenden:
https://foerderportal.bund.de/easyonline

Unter nachfolgendem Link sind weiterführende Informationen zum Antragsverfahren sowie Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen zusammengestellt. Die Informationen sind als Arbeitshilfe zu verstehen, mit der das Ausfüllen im easy-Online-Formular vorbereitet werden kann:
https://www.mobilitaetsforum.bund.de/foerderaufruf-junge-generation-fahrrad

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VIII. Kontakt

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Tel.: 0221/ 5776-5699
foerderlotse@balm.bund.de