Förderprogramm für Ganzjahrestourismus in Sachsen wird fortgesetzt

„Mit unserem Förderprogramm für Ganzjahrestourismus wollen wir dazu beitragen, den Tourismus im Freistaat auch in Zukunft erfolgreich aufzustellen.“ Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und Tourismus

Antragstellung ist ab dem 19. März 2026 wieder bei der SAB möglich

Ab dem 19. März 2026 können wieder Anträge für das Förderprogramm zur Stärkung des nachhaltigen Ganzjahrestourismus in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Die seit 2023 geltende Förderrichtlinie unterstützt ganzjährig nutzbare touristische Angebote. 2026 stehen dafür zwei Millionen Euro bereit. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere sowie kommunale Unternehmen und eingetragene Vereine in Sachsen, die touristische Dienstleistungen anbieten. Gefördert werden sowohl die Anpassung bestehender Sommer- und Winterangebote an einen Ganzjahresbetrieb als auch neue Angebote, sofern sie zur Nachhaltigkeit beitragen.

Weitere Informationen gibt es unter: Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus – sab.sachsen.de