Gebäudemodernisierungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen (Drucksache 409/26). Der Bundesrat hat in seiner anschließenden Befassung den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt soll das Gesetz Ende Juli bzw. Anfang August 2026 in Kraft treten.

Inhaltlich bleibt es bei den wesentlichen Eckpunkten des Regierungsentwurfs. Das bisherige Heizungsgesetz wird grundlegend neu gefasst. Zu den zentralen Regelungen zählen die Abschaffung der 65 Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch, die Einführung der sogenannten Biotreppe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029, neue Regelungen zur hälftigen Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern sowie die 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.

Ergänzt wurden im parlamentarischen Verfahren insbesondere Regelungen zur Grüngas-/ Grünheizölquote, zur ausdrücklichen Anerkennung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) als Heizungsoption, zu Härtefallregelungen für kleine Vermieter, zu Stromdirektheizungen, zu Nachhaltigkeitsanforderungen bei Biomasse und zu Havariefällen. Zudem wurde der zulässige Maisanteil in neuen Biogasanlagen auf 50 Prozent angehoben und die Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2030 bestätigt.

Aus kommunaler Sicht bleibt kritisch, dass die konkrete Ausgestaltung der Grüngas-/ Grünheizölquote erst in einem gesonderten Gesetz geregelt werden soll. Bis ein verbindlicher Transformationspfad für gasförmige Brennstoffe vorliegt, bestehen weiterhin Unsicherheiten für Investitions- und Wärmeplanungsentscheidungen. Zudem sollte die angestrebte Technologieoffenheit nicht zu dauerhaft parallelen Gas-, Wärme- und Strominfrastrukturen führen. Positiv zu bewerten ist hingegen die ausdrückliche Verankerung hocheffizienter KWK-Anlagen als zulässige Heizungsoption. Hieran sollte nun zeitnah eine Novellierung und Verlängerung des KWK-Gesetzes anknüpfen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Kurzüberblick zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes veröffentlicht, welchen Sie HIER einsehen können.

Quelle: E-Mail des Deutschen und Städte- und Gemeindebundes vom 13. Juli 2026