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Ergänzungssatzungen

Eine Ergänzungssatzung ist ein spezielles Instrument im deutschen Bauplanungsrecht. Sie wird von Gemeinden erlassen, um bestimmte Gebiete zu entwickeln oder zu ordnen, die nicht anderweitig überplant sind.

Die Ergänzungssatzung hat das Ziel, bestehende Siedlungsstrukturen zu vervollständigen und Lücken in der Bebauung zu schließen. Dies kann beispielsweise in Bereichen geschehen, in denen es noch unbebaute Flächen gibt, die jedoch in der Nähe von bereits bebauten Grundstücken liegen.