Personalausweis
Ab dem 16. Lebensjahr besteht die sogenannte Ausweispflicht. Alle Deutschen, die keinen gültigen Reisepass besitzen, benötigen einen Personalausweis.
Personalausweis beantragen
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen oder verlängern:
- Sie werden 16 Jahre alt
- Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig bzw. verliert bald seine Gültigkeit
- Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, z. B. weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben
- Sie haben einen neuen Namen bekommen, z. B. Beispiel nach einer Heirat
Auf Antrag der gesetzlichen Vertreter (im Normalfall die Eltern) kann auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- zur Beantragung müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen
- Sie wohnen im Gemeindegebiet der Elsterheide und sind hier gemeldet
Vorgehen:
Um einen Personalausweis zu beantragen oder zu verlängern, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Abholung:
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen bis 24 Jahre: sechs Jahre
- bei Personen ab 24 Jahren: zehn Jahre
Benötigte Dokumente
- Geburtsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach ei ner Heirat oder nach einer Namensänderung sein - Lichtbild
Aktuell, biometrisch, 35 x 45 mm, keine abgerundeten Ecken. - Personalausweis
wenn vorhanden, oder - Reisepass
wenn vorhanden
Benötigte Formulare
- Vollmacht zur Abholung (wird Ihnen per Abholungs-Mail zugesandt)
Kosten/Gebühren
- bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
- bei Personen über 24 Jahren: 37 €
- vorläufiger Personalausweis: 10 €
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.
Zahlungsart: Bar, Girocard
Wenn Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist, können Sie mit dem vorläufigen Personalausweis die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt direkt im Einwohnermeldeamt.
Vorgehen:
Um einen vorläufigen Personalausweis zu erhalten, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Einwohnermeldeamt.
Gültigkeit:
Maximal 3 Monate
Benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein. - Lichtbild
aktuell, biometrisch Foto (35x45mm). Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild – kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten. - Reisepass
wenn vorhanden
Kosten/Gebühren:
- 10 €
Bezahlung bei Beantragung
Zahlungsart: Bar, Girocard
Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Auslandsreisen benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Ausweisdokument.
Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.
Zustimmung zur Beantragung:
- Beide Elternteile müssen der Antragsstellung zustimmen, wenn die Elternteile zusammenleben und Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
- Ein Elternteil kann den Antrag allein stellen, wenn der andere Elternteil schriftlich sein Einverständnis gibt. Nutzen Sie dazu die Einverständniserklärung zur Beantragung (unter Optionale Dokumente). Die Echtheit der Unterschrift wird durch die Meldebehörde anhand eines Personaldokumentes geprüft.
- Wenn beide Elternteile getrennt leben, darf der Elternteil den Personalausweis beantragen, der gemeinsam mit dem Kind lebt.
- Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, darf dieser Elternteil den Antrag stellen (dabei muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes vorgelegt werden).
- Bei Betreuung oder Pflegschaft des Kindes müssen der Gerichtsbeschluss/ die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorgelegt werden.
Vorgehen:
Sie müssen den Personalausweis gemeinsam mit dem Kind im Einwohnermeldeamt beantragen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin. Kinder ab 10 Jahren müssen den Antrag persönlich unterschreiben. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab 6 Jahren verpflichtend.
Gültigkeit:
6 Jahre
Benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein. - Lichtbild
aktuell, biometrisch, 35 x 45 mm, keine abgerundeten Ecken - Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (meist Eltern)
- Kinderreisepass/Personalausweis oder Reisepass der Minderjährigen (wenn vorhanden)
Optionale Dokumente
- Einverständniserklärung für die Ausstellung von Personaldokumenten des Elternteils, der bei der Beantragung nicht dabei ist
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund bei Vormundschaftsverhältnis zum Kind
- Personalausweis / Reisepass des anderen Elternteils der bei der Beantragung nicht dabei ist
Kosten/Gebühren
- bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro