Wohnung/Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden
Wenn Sie in die Elsterheide ziehen oder innerhalb der Elsterheide in eine andere Wohnung gezogen sind, müssen Sie sich gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen anmelden.
– Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
– Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sie können jedoch eine Person beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen.
Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.
Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung.
Rundfunkgebühren: Sie sind verpflichtet, dem ARD- ZDF-Beitragsservice (vorher Gebühreneinzugszentrale) Ihre Wohnungsveränderung mitzuteilen.
Benötigte Dokumente:
– Personalausweis (jeder anzumeldenden Person) oder
– Reisepass (jeder anzumeldenden Person)
– Wohnungsgeberbestätigung
Bei jeder Anmeldung einer Wohnung ist eine schriftliche Erklärung des Wohnungsgebers (i. d. R. des Vermieters) zwingend notwendig. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Optionale Dokumente:
Bei Vetretung ist eine Vollmacht mitzubringen, ebenso wie das von der vertretenen Person unterschriebene Anmeldeformular sowie dessen Ausweisdokumente.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten – Umzugs eines minderjährigen Kindes
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist vorzulegen.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die
– ins Ausland verziehen oder
– ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
Benötigte Dokumente:
– Personalausweis
– Reisepass