Informationen des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen zum Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem

Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) stellt zentral und für die Kommunen kostenfrei die Software für das Amtliche Liegenschafts-katasterinformationssystem (ALKIS) bereit.

Zum Jahreswechsel 2026/2027 wird sie auf das AAA-Anwendungsschema 7.1.2 (AAA-AS 7.1.2) umgestellt. Grundlage ist ein Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Die Umstellung bringt technische und organisatorische Änderungen mit sich, die Auswirkungen auf die Verarbeitung und Nutzung von Katasterdaten in den Kommunen haben können. Das GeoSN informiert hierzu über den Zeitplan, notwendige Anpassungen sowie die während der Umstellung zu erwartenden Einschränkungen:

Umstellungszeitraum

Die Umstellung von ALKIS auf das AAA-AS 7.1.2 erfolgt im Zeitraum vom 18. Dezember 2026 bis 31. Januar 2027. In diesem Zeitraum wird ALKIS nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Eine Übersicht aller Einschränkungen sowie weitere Details zum Umstellungsprozess sind der GeoSN-Webseite zu entnehmen: https://www.landesvermessung.sachsen.de/geoinfodok-neu-referenz-7-1-8706.html

Softwareanpassung

Die Anpassung der ALKIS-Komponenten (APK, DHK, EQK) inklusive der zugrundeliegenden Software erfolgt durch das GeoSN. Sofern für andere Zwecke weitere Software eingesetzt wird, muss deren Hersteller sicherstellen, dass die Software spätestens am 1. Februar 2027 ALKIS-Daten gemäß AAA-AS 7.1.2 verarbeiten kann. Diese Sicherstellung übernimmt nicht das GeoSN.

Informationsveranstaltung 22. April 2026

Im Rahmen einer online durchgeführten Informationsveranstaltung informierte das GeoSN ausführlich u. a. zu dem Zeitplan der Umstellung, den Auswirkungen auf das ALKIS-Datenmodell und die sachsenspezifischen Softwareanpassungen. Die Vortragsfolien und Videoaufzeichnungen sind auch über die o.g. Webseite abrufbar.

Klarstellung zur Darstellung „rote Grenzpunkte“ (FGP)

Es wird hiermit klargestellt, dass die Darstellung der FGP (auch „Grenzpunkt mit Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO“) in der Liegenschaftskarte mit Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO im neuen AAA-AS 7.1.2 weiterhin erhalten bleibt. An der Führung der Angabe zu FGP (AX_Grenzpunkt mit Attributart festgestellterGrenzpunkt und Wert=true) in den digitalen Daten sowie am WMS-Dienst zur Darstellung dieser FGP wird ebenfalls festgehalten. Der zur Informationsveranstaltung am 22. April 2026 vorgestellte Wegfall von FGP bezog sich lediglich auf die analogen Auszüge (PDF-Dateien) der Punktliste aus dem Liegenschaftskataster.

Quelle: E-Mail des Landesamtes für Geoinformation Sachsen (GeoSN) vom 22. Juni 2026