KI-Tools Claude und SynthID verwenden unsichtbare Wasserzeichen

Generative KI wird mittlerweile in vielen Bereichen eingesetzt: zur Verbesserung schon vorhandener Texte, um Zusammenfassungen zu generieren oder Sitzungsprotokolle zu erstellen. Dies sollte stets mit finaler Überprüfung und Freigabe durch die Nutzer erfolgen.

Bleibt eine finale Prüfung aus, begeben sich die Nutzerinnen und Nutzer in eine Grauzone. Denn seit Anfang August 2026 besteht eine Kennzeichnungspflicht KI-generierter Texte, Bilder und Audio- bzw. Videoaufnahmen.

Um diese Kennzeichnungspflicht aktiv zu unterstützen, versieht Anthropic durch Nutzung seines Chatbots Claude erstellte Texte ab sofort automatisch mit einem unsichtbaren Wasserzeichen. Dieses verändert weder die Lesbarkeit noch den Inhalt, bleibt aber bei Kopieren und Einfügen als unsichtbarer Hinweis erhalten. Somit kann die missbräuchliche Verwendung unterbunden werden. Google hat mit dem Text-Tool SynthID ebenfalls den Weg gewählt, ein Wasserzeichen einzufügen. Zudem bietet das Unternehmen mittlerweile auch für Bild- und Tonaufnahmen Alternativen der Kennzeichnung.

Einschränkend bleibt allerdings festzustellen, dass bereits geringe Abänderungen des Textes, das Ergänzen anderer Textbausteine sowie sonstige intensivere Bearbeitungen das Wasserzeichen zerstören können.

Dennoch tragen Anthropic und Google mit diesen unsichtbaren Tools dazu bei, KI-Inhalte zu erkennen und zu kennzeichnen.

Anmerkung

Wasserzeichen zur Kennzeichnung von durch KI generierte Texte oder Bilder können einen Beitrag dazu leisten, die Verwendung von künstlicher Intelligenz transparent und nachvollziehbar zu machen. Vor dem Hintergrund, dass vermehrt Fake-News, Deep Fakes und sonstige fragwürdige Inhalte durch KI generiert werden, gewinnen derartige Werkzeuge an Bedeutung. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob sich dieser Ansatz durchsetzt und welchen tatsächlichen Nutzen diese Wasserzeichen haben.

Quelle: DStGB Aktuell Nr. 3326-04 vom 14. August 2026