„Mutige Orte in den Kohleregionen“

Die Förderinitiative „Mutige Orte in den Kohleregionen“ unterstützt die Initiierung, Entwicklung und Umsetzung von
architektonischen, städtebaulichen oder freiraumplanerischen Projekten. Antragsberechtigt sind Kommunen und
kommunale Einrichtungen sowie Unternehmen in kommunaler Trägerschaft oder solche Unternehmen, die sich
mehrheitlich im Eigentum kommunaler Gebietskörperschaften befinden oder unter deren Kontrolle stehen, in den
Braunkohleregionen gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) §§ 2 und 11. Konkret: im Lausitzer Revier,
Mitteldeutschen Revier, Rheinischen Revier, Helmstedter Revier oder im Landkreis Altenburger Land.

Ausgangslage und Ziele

Mit dem Inkrafttreten des „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ am 14.08.2020 wurde von der Bundesregierung eine Grundlage geschaffen, um die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen zu stärken. Im Zuge dessen wurde das Kompetenzzentrum Regionalentwicklung (KRE) als Abteilung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Cottbus aufgebaut.

Das Kompetenzzentrum Regionalentwicklung begleitet die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen durch wissenschaftliche Expertise und unterstützt die Städte und Gemeinden aktiv bei der Gestaltung eines vorbildhaften Transformationsprozesses hin zu mehr Klimaschutz und einer modernen Wirtschaftsstruktur. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung positiver Zukunftsperspektiven für die Menschen vor Ort. Durch Forschung und Beratung hilft das KRE, gute Projekte und Ideen für eine nachhaltig wirkende regionale Entwicklung umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund wird im Lausitzer, Mitteldeutschen, Rheinischen sowie im Helmstedter Revier und im Landkreis Altenburger Land durch Zuwendungen nach §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung die Entwicklung und (bauliche) Umsetzung von zukunftsweisenden, regionalspezifischen und mutigen Orten gefördert. „Mutige Orte“ sind Projekte, die mit unkonventionellen Ansätzen und hoher Qualität in der Umsetzung auf die komplexen Herausforderungen des Strukturwandels reagieren. Sie sind in strategische Überlegungen eingebettet und setzen Impulse für eine lebenswerte Zukunft in den Regionen.

Förderfähige Vorhaben

Fördergegenstand sind die Entwicklung und Umsetzung von architektonischen, städtebaulichen oder freiraumplanerischen Projekten als „Mutige Orte“. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Förderung unterstützt explizit auch Projekte im Rahmen von bestehenden Gesamtvorhaben. Gefördert werden können investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen.

Förderdauer, Art und Höhe der Zuwendung

Der Förderzeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt. Das Projekt muss im Jahr 2026 begonnen und im Jahr 2027 abgeschlossen werden. Für die Förderung stehen insgesamt maximal 150.000 Euro für Projekte zur Verfügung. Der Umfang der Förderung pro Projekt kann bis zu 75.000 Euro betragen. Eine Mindesthöhe der Förderung besteht nicht.

Zuwendungsempfänger und Fördergebietskulisse

Antragsberechtigt sind

  • Kommunen und kommunale Einrichtungen (Städte und Gemeinden sowie Gemeindezusammenschlüsse, das heißt Landkreise, Ämter, Verbandsgemeinden, Verwaltungs- Regional-, Kommunalverbände und kommunale Zweckverbände) sowie
  • Unternehmen in kommunaler Trägerschaft oder solche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Eigentum kommunaler
    Gebietskörperschaften befinden oder unter deren Kontrolle stehen,

die Projekte in den Braunkohleregionen gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) §§ 2 und 11 initiieren, entwickeln
und/oder umsetzen, dass heißt im Lausitzer Revier, Mitteldeutschen Revier, Rheinischen Revier, Helmstedter Revier oder im Landkreis Altenburger Land. Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist möglich.

Verfahren

Dem Projektaufruf liegt ein einstufiges Auswahlverfahren zugrunde.

Förderanträge können bis zum Ablauf des 15. Juli 2026 per E-Mail eingereicht werden: mutige-orte@bbr.bund.de

Hierfür sind das Antragsformular und die Vordrucke für die Anlagen zu nutzen. Diese stehen unter „Weitere Informationen“ zum Download zur Verfügung.

Informationsveranstaltung

Es ist Online-Infoveranstaltung am 18. Juni 2026 um 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr geplant.

Die Veranstaltung richtet sich an Antragsberechtigte die interessiert sind, einen Antrag in der Förderinitiative „Mutige Orte in den
Kohleregionen“ einzureichen.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist ab sofort über folgenden Registrierungslink möglich: Online-Informationsveranstaltung Projektaufruf „Mutige Orte in den Kohleregionen“

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen Beitrittslink. Die Registrierung erfolgt unter Angabe des Namens, der Kommune oder Institution und der E-Mail-Adresse.