Förderaufruf für Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen
Anträge zur Förderung können noch bis zum 27. März 2026 gestellt werden
Auch für das Jahr 2026 werden dafür Steuermittel vom Sächsischen Landtag bereitgestellt. Ziel der Förderung ist es, die Qualität der Wander- und Pilgerwege sowie der Gästearbeit weiter zu verbessern, die bestehende Infrastruktur aufzuwerten und langfristig nachhaltig zu pflegen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Gesellschaften, Kirchgemeinden, Initiativen in Kooperation mit Vereinen oder Kirchgemeinden bzw. Pfarreien sowie Kommunen in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Initiativen.
Die Förderung ist auf maximal 2.000 Euro pro Projektträger begrenzt. Anträge können noch bis zum 27. März 2026 ausschließlich online eingereicht werden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine inhaltlich schlüssige Begründung des Bedarfs sowie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung.
Für jedes Projekt ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben durch die Antragsteller zu erbringen. Personalausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso werden Maßnahmen im Bereich der Radwegeinfrastruktur nicht unterstützt. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind nicht förderfähig. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen dazu unter: Neuer Förderaufruf für Kleinstinfrastruktur im Wander- und Pilgerland Sachsen | LTV Sachsen
Details zu Fördervoraussetzungen, Förderkriterien und Antragsverfahren gibt Ihnen der Flyer zum Aufruf.