Neuer Förderaufruf im Förderprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten – Förderung kommunaler Schwimmbäder

Mit dem Mitgliederrundschreiben 80/26 vom 27. Februar wurde zuletzt über die sogenannte „Sportmilliarde“ informiert. Dabei wurde mitgeteilt, dass im ersten Förderaufruf mehr als 3.600 Interessenbekundungen mit einem Gesamtfördervolumen von 7,5 Milliarden Euro eingegangen sind. Aufgrund dieser hohen Nachfrage wird die Entscheidung über die zu fördernden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erst nach Ostern getroffen werden können.

Förderaufruf für Schwimmbäder

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Rahmen des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ einen neuen Förderaufruf für Schwimmbäder gestartet. Hierfür stehen im Bundeshaushalt 2026 Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit.

Städte und Gemeinden können bis zum 19. Juni Interessenbekundungen für diese Förderrunde beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, beispielsweise an Vereine, ist möglich. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Gefördert werden kommunale Schwimmbäder einschließlich ihrer typischen baulichen Bestandteile und ergänzenden Einrichtungen. Dazu zählen Hallen-, Frei- und Kombibäder sowie Lehrschwimmbecken. Bei Gebäuden liegt der Schwerpunkt auf energetischen Sanierungsmaßnahmen, sodass nach Abschluss der Bauarbeiten festgelegte energetische Standards erfüllt werden müssen. Im Bereich der Freibäder sind insbesondere Maßnahmen zur möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung sowie zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien förderfähig.

Weitere Informationen sowie den vollständigen Projektaufruf stehen auf der Internetseite des BBSR (www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder) zur Verfügung.

Ergänzend hat das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung mitgeteilt, dass im Bundeshaushalt 2026 für eine zweite Förderrunde (SKS II) weitere Mittel in Höhe von 333 Millionen Euro vorgesehen sind. Der entsprechende Projektaufruf wird voraussichtlich im Herbst 2026 veröffentlicht.