Neuer Stichtag 15.09.2026 Deponiensicherung, Deponienstillegung, Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten

Der 15. September 2026 ist der neue Stichtag für Anträge für die Förderung von Projekten zur Sicherung und Stilllegung von Deponien gemäß Fördergegenstand 2.3 REVOSax Landesrecht Sachsen – Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024.

Anträge können nur für Deponien der Positivliste der förderfähigen Deponien nach FRL FrDS/2024 Teil A 2.3 gestellt werden. Es stehen aktuell 290.000 Euro für neue Projekte zur Verfügung. Die Bewilligungsbehörde wählt die zu fördernden Projekte danach aus, wie hoch der Beitrag zur Verhinderung von Schadstoffausträgen in Gewässer, Boden oder Luft oder von Standsicherheitsproblemen ist.

Weitere Informationen finden Interessierte unter: Umweltschutz | Maßnahmen zum Flächenrecycling und zur Dekontaminierung von Standorten.

Quelle: E-Mail des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz vom 12. Juni 2026