Öffentlicher Hinweis – Information an Landwirte & Landwirtschaftsbetriebe

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke entscheiden. gesetzliche Grundlage hierfür ist das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG v. 28. Juli 1961; BGBI. I S. 1091 ff. und BGBI. I. S. 855 vom 13.04.2006).

Es handelt sich um einen Vertrag mit folgendem Umfang:

Gemarkung (Gemeinde)Flurstücks-NummerGröße in haNutzungsart gem. Angaben im Vertrag/ Katasterkarte
Geierswalde Flur 2
(Gemeinde Elsterheide)
2330,0180Landwirtschaftsfläche
Geierswalde Flur 2
(Gemeinde Elsterheide)
2350,0043Landwirtschaftsfläche
Geierswalde Flur 2
(Gemeinde Elsterheide)
2370,7751Landwirtschafts- und Waldfläche
Geierswalde Flur 2
(Gemeinde Elsterheide)
2400,1163Landwirtschaftsfläche

Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Bautzen bis zum 17.08.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich (unter Angabe des Aktenzeichens sowie des Nachweises ihrer Aufstockungsbedürftigkeit) zu bekunden und mitzuteilen, welchen verbindlichen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würde.

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Kontaktdaten zum Landratsamt Bautzen in der folgenden Datei: