Schiedstelle
Streitigkeiten müssen nicht zwangsläufig vor Gericht geklärt werden. Es besteht auch die Option, sie auf außergerichtlichem Weg zu lösen.
Die Schiedsstelle ist zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- die Konflikte im Nachbarrecht (wie beispielsweise Pflanzabstände)
- vermögensrechtliche Ansprüche (wie Mietstreitigkeiten)
- nichtvermögensrechtliche Ansprüche (wie Beleidigungen)
betreffen.
Ein Schlichtungsverfahren findet jedoch nicht statt, wenn es sich um Rechtsstreitigkeiten handelt, die in den Zuständigkeitsbereich der
- Familien- und Arbeitsgerichte fallen
- an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere öffentliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen beteiligt sind.
Sprechzeiten:
Jeden 2. Donnerstag im Monat
von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bergen
Am Anger 36, 02979 Elsterheide OT Bergen
Raum 1.14 – kleiner Sitzungsraum
Uta Stein: E-Mail: uta.stein@friedensrichterin.de
Claudia Bochynek: E-Mail: claudia.bochynek@friedensrichterin.de