WM 2026: Public-Viewing-Verordnung (Lärmschutzverordnung) beschlossen

Der Bundesrat hat am 8. Mai einer Regierungsverordnung zugstimmt, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das Public-Viewing während der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft vorsieht (WM2026LärmSchV). Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.

Vergleichbare Verordnungen gab es auch schon bei früheren Fußball-Welt- oder Europameisterschaften. Bei der kommenden Weltmeisterschaft kommt es jedoch aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und den Austragungsorten in USA, Kanada und Mexiko nochmals verstärkt zu Konflikten mit den eigentlich geltenden Lärmschutzstandards.

Die Ausnahmeverordnung erweitert nun für einige Wochen den Spielraum der Kommunen, Public-Viewing-Veranstaltungen dennoch zuzulassen.

Die Verordnung betont dabei jedoch auch, dass bei der Festsetzung von Betriebszeiten für Anlagen für das Public-Viewing das Interesse der Bevölkerung an solchen Veranstaltungen mit dem Schutz der Nachbarschaft abzuwägen sind.

Die vollständige Verordnung finden Sie unter: Bundesrat – Suche – Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV)

Quelle: DStGB Aktuell Nr. 2026-09 vom 15. Mai 2026