Workshop der Digitalagentur Sachsen zur Genehmigungspraxis nach §127 TKG

Zur Genehmigungspraxis nach § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG) bietet die Digitalagentur Sachsen gemeinsam mit einer Fachanwaltskanzlei für Telekommunikationsrecht zwei Workshops in Dresden und Torgau an.

Nach §127 TKG ist für die Verlegung oder Veränderung von Telekommunikationslinien die Zustimmung des Wegebaulastträgers erforderlich. Das Gesetz regelt u. a. Fristen, die unter Umständen eintretende Genehmigungsfiktion sowie die Möglichkeit von Nebenbestimmungen. In diesem Workshop lernen Sie die aktuellen relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen als auch geplante Neuerungen des TKG kennen und diskutieren konkrete Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten für Sie als Wegebaulastträger.

Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Mitarbeiter der öffentlichen Hand, die innerhalb ihres Verantwortungsbereichs Genehmigungsverfahren zum Glasfaserausbau betreuen und wird von der Digitalagentur Sachsen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Wirtschaftsrat Recht und dem Gigabitbüro des Bundes durchgeführt. Sie folgt dem im Februar dieses Jahres durch den Landkreis Mittelsachsen durchgeführten Workshop und ist offen für den gesamtsächsischen Teilnehmerkreis.

Für den Workshop in Dresden am 1. Juli ist die Anmeldung möglich unter: Workshop zur „Genehmigungspraxis nach §127 TKG“ in Dresden | Beteiligungsportal Digitalagentur Sachsen

Die Anmeldung für den zweiten Workshop, welcher am 24. August in Torgau stattfindet, erfolgt unter: Workshop zur „Genehmigungspraxis nach §127 TKG“ in Torgau | Beteiligungsportal Digitalagentur Sachsen

Zeitlicher Ablaufplan für beide Veranstaltungen:

  • 9.30 bis 10 Uhr – Check-in und Begrüßungskaffee
  • 10 bis 12 Uhr – Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Zusammenwirken zwischen den beteiligten Akteuren, Fristen, Inhalte von Bescheiden und Nebenbestimmungen, etc. (Fachanwalt)
  • 13 bis 14 Uhr – Sicherung der Bauqualität & Baukommunikation, Vorgehen bei Schäden, etc. (Experte des Gigabitbüros des Bundes)
  • 14 bis 15 Uhr – Vertiefung, Sonderfälle, Praxisbeispiele rechtssicherer Bestimmungen, etc. (Fachanwalt)
  • ab 15 Uhr – Zeit für bilateralen Austausch

Quelle: E-Mail der Digitalagentur Sachsen vom 20. Mai 2026