Öffentliche Bekanntmachungen & Informationen
Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des 1. Entwurf der 6. Änderung des FNP Gemeinde Elsterheide für Bereich Bebauungsplan Solarpark Neuwiese
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2024 den 1. Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide in der Fassung vom 23.01.2024, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 16/24).
Der oben genannte Entwurf der. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 23.01.2024 samt Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht sowie umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung liegen
vom 13.05.2024 bis einschließlich 12.06.2024
in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat - Zimmer 1.3 - während folgender Dienstzeiten aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr
Während dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen werden ausgelegt:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden/Fläche, Wasser/Wasserhaushalt, Luft/Klima, Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt, Tiere, Landschaft/Landschaftsbild/Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Mensch/Gesundheit
- Umweltbezogene Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Waldabstandsregeln, Brandschutz, Grund-, Trink- und Abwasserschutz, Hochwasserschutz, Oberflächenwasser, Archäologie, Hydrologie und umweltverträgliche Gestaltung
Die Unterlagen sind zusätzlich zur gleichen Zeit über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter https://www.elsterheide.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar.
Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder siemon@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 S. 1 BauGB).
Zeitgleich wird die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Beschreibung des Plangebietes:
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Fläche von ca. 31,2 ha und befindet sich auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Ortsteil Neuwiese-Bergen der Gemeinde Elsterheide, Gemarkung Neuwiese, zwischen dem Gewerbegebiet an der Geierswalder Straße und dem Südgraben. Ziel der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist durch die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage zur umweltgerechten Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen und somit einen Beitrag zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der Gemeinde Elsterheide zu leisten.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im Kartenausschnitt ersichtlich:
Abbildung 1 Planzeichnung des Sondergebietes Solarpark Neuwiese im Flächennutzungsplan
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
gez. Gasterstädt
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten zum Vorhaben Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20
ONTRAS Gastransport GmbH plant den Neubau zweier Anschlussleitungen zur Bereitstellung der zusätzlich benötigten Kapazitäten für drei von der LEAG zu errichtenden Gaskraftwerke Schwarze Pumpe, Boxberg und Jänschwalde. Der Neubau ist notwendig, weil die durch LEAG angefragten Kapazitäten zur Versorgung der drei Gaskraftwerke nicht allein durch das vorhandene Leitungssystem bereitgestellt werden können und sich damit eine Netzausbauverpflichtung gemäß §39 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ergibt. Die Kraftwerke sollen H2-ready ausgeführt werden. Entsprechend werden auch die neuen Anschlussleitungen wasserstofftauglich gebaut. Die neuen Verbindungen tragen so zu einer nachhaltig sicheren Versorgung der Lausitz bei und machen mit der Auslegung auch für den Wasserstofftransport das Netz in dieser Region zukunftsfest. Zudem kann die Gasversorgung für die gesamte Region und darüber hinaus flexibler den Bedürfnissen angepasst und dadurch optimiert werden. Damit erfüllen beide Leitungen auch den Zweck des §1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) „… eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“ sicherzustellen.
Gegenstand
Für die Bereitstellung der Gasmengen (Kapazitäten) für die drei vom Kraftwerksbetreiber LEAG geplanten Gaskraftwerke Schwarze Pumpe, Boxberg und Jänschwalde sind gem. §39 GasNZV zwei Anschlussleitungen neu zu bauen.
Die zusätzlich benötigten Gasmengen für die Versorgung der geplanten Kraftwerke sollen zum Teil über die EUGAL, an der ONTRAS mit 16,5 Prozent beteiligt ist, bereitgestellt und über die neue Pipeline sowie das Bestandsnetz zu den Kraftwerken transportiert werden. Perspektivisch hat LEAG vorgesehen, diese Kraftwerke auf Wasserstoff umstellen zu wollen. Auch die neue Anschlussleitung wird bereits komplett wasserstofftauglich ausgeführt, so dass sie die Kraftwerke später auch mit Wasserstoff versorgen könnten.
Dazu soll zum einen der neue Netzanschluss an die EUGAL (ONTRAS-Bezeichnung FGL 307) als Verbindungsleitung FGL 307.05 von einer Armaturengruppe am Standort Lauchhammer zur dort neu zu errichtenden Übernahmeanlage (ÜRST) gebaut werden. Zum anderen soll die hier näher erläutere, in den Jahren 2015-16 neu gebaute FGL 20 im Rahmen eines zweiten Vorhabens vom Netzkopplungspunkt Spreetal Richtung Westen bis nach Lauchhammer verlängert werden.
Die Realisierung der FGL 307.05 ist bis 2026 und der Bau der Verlängerung der FGL 20 bis 2027 geplant.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist nur die Errichtung der FGL 20 mit der Nennweite DN 800 und einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar (DP 84) über eine Länge von ca. 36,6 Kilometern.
Die geplante FGL 20 besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt erstreckt sich vom Netzkopplungspunkt bei Lauchhammer bis Großkoschen. Der zweite Abschnitt verläuft zwischen Großkoschen bis zum Netzkopplungspunkt bei Spreetal. Auf diesem Abschnitt ist die FGL 20 als Anschlussleitung auf zwei Teilstücken bereits fertiggestellt und der noch zu bauende Teilabschnitt vom Gewerbegebiet Neuwiese-Bergen (Elsterheide) bis zum Netzkopplungspunkt bei Burg ist bereits planfestgestellt. Die neuen Leitungsabschnitte sollen gemäß dem raumordnerischen Grundsatz der Leitungsbündelung parallel und in möglichst geringer Entfernung zu bereits vorhandenen Leitungstrassen verlegt werden.
Davon ausgenommen sind ggf. notwendige Trassenänderungen infolge von Fremdvorhaben (z. B. Verlegung/ Ausbau von Verkehrswegen), naturschutzfachlicher Belange oder aufgrund behördlicher Auflagen.
Im Bereich der geplanten Neubau-Trasse befinden sich ONTRAS-eigene Leitungen. Darunter auch solche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen und außer Betrieb genommen bzw. stillgelegt sind. ONTRAS strebt an, die neue Leitung innerhalb dieser Trassen zu verlegen, wobei die Altleitungen demontiert werden. Die neu zu verlegende Leitung muss dinglich gesichert werden. Leitungsabschnitte in Alttrassen sind ggf. bereits gesichert.
Vorgehen
Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus und der Landesdirektion Sachsen in Dresden.
Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt der Fernleitungsnetzbetreiber hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Dies sind beispielsweise Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, archäologische Prospektionen, Kampfmitteluntersuchungen und umweltschutzfachliche Kartierungen. Die Arbeiten werden durch Unternehmen vorgenommen, die von ONTRAS dafür beauftragt sind. Sie sind angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z. B. Flurschäden) entstehen, werden diese entschädigt.
Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. ONTRAS wird das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten. Dabei werden auch die Anrainer der Trasse detailliert über das Vorhaben informiert.
Umweltschutz
Es ist das Anliegen von ONTRAS, einen sicheren Betrieb der Gasinfrastruktur sowie die Versorgungssicherheit im Netzgebiet zu gewährleisten. Bei allen Arbeiten an der Trasse legen wir höchste Standards für den Schutz von Menschen und Umwelt an. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nimmt ONTRAS dabei sehr ernst und hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben. Zudem versucht ONTRAS, durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien, eine Störung von Wohn- und Erholungsfunktionen während der Bauphase, z. B. durch Lärm, Staub oder Verkehrseinschränkungen, so gering wie möglich zu halten.
Hintergrund
ONTRAS betreibt das 7.700 Kilometer umfassende Fernleitungsnetz in Ostdeutschland und verantwortet den zuverlässigen und effizienten Transport gasförmiger Energie – heute und in Zukunft. Der Fernleitungsnetzbetreiber gestaltet den Energiemarkt der Zukunft aktiv mit, bringt Ideen ein und entwickelt nachhaltige Lösungen für seine Infrastruktur. Dabei setzt das Unternehmen auf eine zuverlässige Technik, langjährige Erfahrung und ein engagiertes Team. Die Gasinfrastruktur von ONTRAS ist schon heute kompatibel mit regenerativen Gasen und in weiten Teilen „H2-ready“. Um die gesamte Infrastruktur nachhaltig für den Transport des Energieträgers Wasserstoff einzurichten, plant und realisiert ONTRAS zahlreiche Projekte für den Transport dieses klimaneutralen Energieträgers, teilweise zusammen mit Marktpartnern. Mit dem Aufbau eines rund 950 Kilometer Leitungen umfassenden H2-Startnetzes für Ost- und Mitteldeutschland bis 2030 sorgt ONTRAS für die Einbindung der erschlossenen Wasserstoffregionen in den European Hydrogen Backbone und schafft hohe Flexibilität und Versorgungssicherheit durch Zugang zu Speichern und Importpunkten. Mit den H2-Pipelines unterstützt ONTRAS eine Vielzahl von Wasserstoff-Anwendungen in allen Sektoren, auch im Mobilitäts- und Wärmebereich.
Mehr unter www.ontras.com.
Auflistung der Gemeinde, Gemarkung und Flure, in denen die Arbeiten durchgeführt werden
Gemeinde Elsterheide Gemarkung Neuwiese Flur 1, 10, 2, 3, 6
Gemarkung Seidewinkel Flur 2, 13
Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt ONTRAS Gastransport GmbH hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20 vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
Ansprechpartner
PLE Pipeline Engineering GmbH
Constanze Schubert
Projektleiterin
constanze.schubert@ple-engineering.com