Einwohnermeldeamt
An- und Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.
Bei einer Familie kann eine meldepflichtige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist die Einverständniserklärung gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG) vorzulegen.
Zur Anmeldung sind mitzubringen:
Identitätsnachweise
(Personalausweis, vorl. Personalausweis, Reisepass, vorl. Reisepass, Kinderreisepass)
Personenstandsurkunden
(Geburtsurkunde, Eheurkunde)
evtl. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gemäß §§ 17 und 22 BMG
Ausweis- und Passangelegenheiten
Personalausweis beantragen
Besitzpflicht
Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres in Besitz eines Personalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.
Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.
Der Ausweis muss persönlich beantragt werden. Der Ausweis muss eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
Kosten/Gebühren:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 €
- Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.
Zahlungsart: bar, EC-Karte
Gültigkeit:
- für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
Benötigte Dokumente
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- bisheriger Personalausweis oder
- Kinderausweis/-reisepass, Reisepass (wenn vorhanden)
- aktuelles Lichtbild, Format 35 x 45 mm, farbig oder schwarz-weiß, es muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild – kein Halbprofil)
Weitere Auskünfte zu vorläufigen Ausweisdokumenten, zusätzlichen Nachweisen (z. B. Sorgerecht) etc. erhalten Sie im Einwohnermeldeamt zu den angegebenen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung, Tel. Nr. 03571/ 4801-29.
Reisepass beantragen
Reisepass allgemein
Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist zu beachten; Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen.
Reisen ins Ausland
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht der Personalausweis i.d.R. für die Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat der EU aus.
Der Personalausweis gilt nicht für Reisen in Länder außerhalb der EU. Ein Reisepass oder Visum kann erforderlich sein; bitte rechtszeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de informieren, welche Dokumente zur Einreise notwendig sind und wie lange diese ggf. bei der Einreise noch gültig sein müssen.
Gültigkeit:
- für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- Kinderreisepass Gültigkeit 1 Jahr
Kosten/Gebühren
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50€
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00€
- Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Zahlungsart: bar, EC-Karte
Benötigte Dokumente
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Personalausweis oder
- im Besitz befindlicher Reisepass
- aktuelles Lichtbild, Format 35 x 45 mm, farbig oder schwarz-weiß, es muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild – kein Halbprofil)
Weitere Auskünfte zu vorläufigen Reisedokumenten, zusätzlichen Nachweisen (z. B. Sorgerecht) etc. erhalten Sie im Einwohnermeldeamt zu den angegebenen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung, Telefon 03571/ 4801-29.
Information zu Kinderreisepässen
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.